AGB`s
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Reisekosten
Lux & Look berechnet dem Kunden lediglich Fahrtkosten für die Entfernung zwischen dem Fotografen/Videografen und dem vom Fotografen/Videografen am weitesten entfernten Ort, es sei denn, dem Kunden wurde ausdrücklich etwas anderes angeboten. Übernachtungskosten werden dem Kunden in keinem Fall berechnet.
Angesichts der Tatsache, dass Hochzeiten typischerweise mit einem langen Vorlauf geplant werden, verzichtet Lux & Look ausdrücklich auf jegliche Anpassungen, die auf Veränderungen der Kraftstoffpreise oder anderer Kosten basieren könnten. Diese Regelung bleibt bestehen, selbst wenn sich die Kraftstoffpreise zu Ungunsten von Lux & Look verändern sollten.
Stundenzahl und Zusatzstunden
Die Abrechnung gründet sich auf die im Vorfeld zwischen Lux & Look und dem Brautpaar vereinbarte Stundenzahl, welche für die fotografische oder videografische Begleitung der Hochzeit vorgesehen ist, sowie auf den vereinbarten Festpreis für diese Stundenanzahl.
Wünscht das Brautpaar am Tag der Hochzeit eine Erweiterung der vereinbarten Stundenzahl, ist dies jederzeit durch mündliche Beauftragung möglich. Für Zusatzstunden wird ein Aufpreis berechnet. Jede vollendete Viertelstunde wird pro Fotografen und/oder Videografen berechnet und mit der Schlussrechnung in Rechnung gestellt. Maßgeblich sind die im Angebot von Lux & Look ausgewiesenen Preise.
Das Brautpaar bucht bei Lux & Look fotografische und/oder videografische Dienstleistungen für eine festgelegte Anzahl an Stunden. Diese Vereinbarung beinhaltet ausschließlich die Anwesenheit des Fotografen/Videografen am vereinbarten Veranstaltungsort für die Dauer der gebuchten Zeit.
Die Anfahrt zur ersten Location sowie die Rückfahrt zum Wohnsitz des Fotografen/Videografen sind nicht Teil der Arbeitszeit und werden entsprechend nicht berechnet.
Fahrten zwischen verschiedenen Locations (z. B. Kirche und Feierlocation) gelten jedoch als Teil der Arbeitszeit.
Das Brautpaar hat die Möglichkeit, die vereinbarten Start- und Endzeiten anzupassen. Änderungen im Zeitplan können bis zu einem Tag vor der Veranstaltung telefonisch oder per WhatsApp mitgeteilt werden.
Lieferzeiten
Nach vollständigem Zahlungseingang des vereinbarten Honorars stellt Lux & Look die Fotos und/oder Videos innerhalb folgender Zeiträume bereit:
ca. 4 Wochen für Fotos und Videos
In der Hochsaison (April bis September) kann es zu Verzögerungen kommen. Lux & Look informiert den Kunden in diesem Fall rechtzeitig. In vielen Fällen erfolgt die Auslieferung jedoch deutlich früher.
Die Übergabe erfolgt digital über einen sicheren Download-Link bzw. eine Online-Galerie. Nach dem Download dürfen die Dateien für private Zwecke (Drucken, Teilen mit Familie und Freunden, private Archivierung) genutzt werden.
Änderungswünsche können aus Kulanz umgesetzt werden, ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.
Geschmacksbedingte Änderungswünsche („Geschmacksretouren“) sowie Korrekturschleifen bei Videos sind nur dann verpflichtend, wenn erhebliche Qualitätsmängel vorliegen, die nicht den branchenüblichen Standards der Hochzeitsfotografie bzw. -videografie entsprechen.
Absage oder Stornierung durch den Kunden
Der Kunde kann den Werksvertrag jederzeit kündigen. Es gelten folgende Stornierungsbedingungen (ohne Anfahrtskosten):
bis 3 Monate vor dem Termin: 40 % des vereinbarten Honorars
weniger als 3 Monate vor dem Termin: 100 % des vereinbarten Honorars
Bereits geleistete Anzahlungen werden angerechnet.
Geld-zurück-Garantie bei krankheitsbedingter Absage
Lux & Look weist darauf hin, dass durch eine Absage ein Ausfalltag entsteht. Gemäß § 615 BGB bestünde grundsätzlich ein Anspruch auf die volle Vergütung. Lux & Look verzichtet im Krankheitsfall unter folgenden Bedingungen darauf:
Ersatztermin: Ein Ersatztermin hat Vorrang. Wird die Hochzeit endgültig abgesagt, greift die Garantie nicht.
Nachweis: Ein ärztliches Attest muss innerhalb von 48 Stunden vorgelegt werden und bestätigen, dass die Hochzeit aus gesundheitlichen Gründen nicht durchgeführt werden konnte.
Rückerstattung: Bei rechtmäßiger Absage werden geleistete Anzahlungen innerhalb von 3 Wochen vollständig zurückerstattet, sofern kein Ersatztermin möglich ist.
Missbrauch: Bei falschen Angaben oder dennoch durchgeführter Hochzeit wird das volle Honorar fällig.
Absage durch Lux & Look
Kann Lux & Look den Auftrag aus Gründen außerhalb des eigenen Einflussbereichs nicht erfüllen, verzichtet der Kunde auf Schadensersatzansprüche. Bereits geleistete Anzahlungen werden innerhalb von 2 Wochen vollständig zurückerstattet. Lux & Look bemüht sich in diesem Fall um die Vermittlung eines gleichwertigen Ersatzfotografen bzw. -videografen.
Haftung
Lux & Look haftet bei Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung für Datenverlust besteht nicht.
Bei höherer Gewalt oder eigener Krankheit haftet Lux & Look maximal bis zur Höhe der geleisteten Anzahlung.
Downloadlinks und Online-Galerien können nach 3 Monaten gelöscht werden. Der Kunde verpflichtet sich, die Dateien innerhalb dieses Zeitraums zu sichern.
Drohnen-Luftaufnahmen
Drohnenaufnahmen setzen die vorherige Genehmigung des Grundstückseigentümers voraus, die vom Kunden einzuholen ist. Bei Regen oder aus Sicherheitsgründen können Drohnenaufnahmen entfallen, ohne dass sich das Honorar reduziert.
Nutzung und Veröffentlichung
Der Kunde erklärt sich einverstanden, dass Lux & Look die entstandenen Bild- und Videoaufnahmen zu eigenen Werbezwecken (Website, Social Media, Portfolio, Wettbewerbe, Printmedien) nutzen darf.
Ein Widerruf ist jederzeit für die Zukunft möglich. Bereits veröffentlichte Inhalte bleiben davon unberührt.
Aufnahmen mit eindeutig erkennbaren minderjährigen Kindern werden grundsätzlich nicht zu Werbezwecken verwendet.
Mit freundlichen Grüßen
Lux & Look
